So funktioniert die Kostenübernahme für Perücken in Österreich.
Wer durch Krankheit oder Therapie Haare verliert, hat in Österreich Anspruch auf eine Perücke über die Krankenkasse. Doch wie funktioniert die Kostenübernahme, welchen Selbstbehalt müssen Sie einplanen und welche Perückentypen werden bewilligt? Dieser Leitfaden erklärt den gesamten Ablauf — von der ärztlichen Verordnung bis zur Abrechnung mit der ÖGK und anderen Krankenkassen.

Eine Perücke gilt in Österreich als Heilbehelf und wird von der Krankenkasse bezuschusst, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. In Salzburg sind die meisten Kundinnen und Kunden bei der ÖGK versichert — deshalb erklärt dieser Leitfaden vor allem den ÖGK-Ablauf. Bei SVS oder BVAEB bleibt das Grundprinzip (Verordnung → Bewilligung je nach Kategorie → Abrechnung) ähnlich, Details zu Selbstbehalt und Höchstbeträgen können aber abweichen.
Die häufigsten Gründe für eine Kostenübernahme sind:
Gut zu wissen: Eine Kostenübernahme erfolgt nur bei medizinischer Indikation. Rein kosmetischer Wunsch oder altersbedingter Haarverlust ohne ärztliche Diagnose reicht nicht aus. Entscheidend ist die ärztliche Verordnung mit klarer medizinischer Begründung.
Bei Chemotherapie oder Strahlentherapie kann jede Fachärztin und jeder Facharzt die Perücke verordnen. Bei Echthaarperücken oder Maßanfertigungen ist hingegen eine Verordnung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt erforderlich, zusätzlich mit Vorbewilligung durch die Krankenkasse.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 gelten erleichterte Bedingungen: Echthaarperücken können ohne besondere Begründung verordnet werden.

Faustregel vorab:
Der Weg zur kassenfinanzierten Perücke lässt sich in vier Schritte zusammenfassen:
Beim Folgebezug wird der Prozess einfacher: Jede Ärztin und jeder Arzt kann die Folgeverordnung ausstellen, sofern Diagnose und Tarifkategorie unverändert bleiben.
💡 Tipp: Hairworld in Salzburg ist Vertragspartner der ÖGK und weiterer Kassen und übernimmt als Fachinstitut für Perücken und Zweithaar den gesamten Ablauf — von der Erstberatung bis zur Abrechnung mit der Kasse. Sie möchten wissen, wie der Prozess konkret für Sie aussieht? Das Team berät Sie gerne persönlich
Die finanzielle Belastung bleibt für Versicherte überschaubar, wenn Sie einen Vertragspartner Ihrer Krankenkasse wählen. Die Grundregel lautet: Sie zahlen 10 % der Bruttotarifkosten als Selbstbehalt.
Wer ist vom Selbstbehalt befreit?
Achtung: Wählen Sie einen Anbieter ohne Kassenvertrag, erhalten Sie lediglich einen Kostenzuschuss. Die Differenz tragen Sie selbst.

Die Mindestgebrauchsdauer einer Perücke beträgt in der Regel ein Jahr. Ein früherer Austausch ist nur mit Begründung und Vorbewilligung möglich. Nach Ablauf der Frist können Sie eine neue Perücke beantragen — der Folgebezug ist unkompliziert, sofern die medizinische Indikation weiterhin besteht.
Bei Haarausfall durch Chemotherapie oder Strahlentherapie übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Perücke. Die Verordnung kann jede behandelnde Fachärztin oder jeder behandelnde Facharzt ausstellen — eine Überweisung zum Dermatologen ist bei Kunsthaarmodellen nicht nötig, und eine Vorbewilligung entfällt.
Beim Vertragspartner zahlen Sie nur den gesetzlichen Selbstbehalt: 10 % der Tarifkosten. Kinder unter 15 und Personen mit Rezeptgebührenbefreiung sind vom Selbstbehalt befreit.
Echthaarperücken werden bewilligt, wenn eine dermatologische Verordnung mit medizinischer Begründung vorliegt und Ihre Krankenkasse die Vorbewilligung erteilt.
Ja, für die Bewilligung brauchen Sie eine Verordnung von einer Fachärztin bzw. einem Facharzt – z. B. aus der Dermatologie oder Onkologie.
Online-Käufe werden in der Praxis meist nicht übernommen, weil für die Abrechnung bestimmte Voraussetzungen (Versorgungsweg, Abrechnung, Qualifikation) erfüllt sein müssen. Am einfachsten und sichersten ist die Versorgung über einen Kassen-Vertragspartner.
Wenn Sie noch keinen Termin beim Facharzt haben, hilft ein kurzer Anruf bei Hairworld weiter. Das Team kennt die Facharztpraxen in Salzburg und kann Ihnen in der Regel sagen, wo Sie schnell und unkompliziert einen Termin für Ihre Verordnung bekommen. Hairworld unterstützt Sie beim gesamten Ablauf — damit Sie ohne Umwege zu Ihrem Zweithaar kommen.
Die Kostenübernahme für Perücken ist in Österreich klar geregelt — von der Verordnung über die Bewilligung bis zur Abrechnung beim Vertragspartner. Entscheidend ist, dass Sie den richtigen Weg einhalten: ärztliche Verordnung einholen, gegebenenfalls Vorbewilligung beantragen und einen Vertragspartner der Krankenkassen wählen.
In Salzburg unterstützen Vertragspartnerbetriebe wie Hairworld bei Verordnung, Bewilligung und direkter Abrechnung — damit Sie sich nicht selbst um Einreichungen kümmern müssen.
Sie haben Fragen zur Perücke auf Krankenkasse? Das Team von Hairworld in Salzburg berät Sie persönlich — vom Erstantrag bis zur Auswahl der passenden Perücke!
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